Förderung von Bildungsmaßnahmen in Ausbildungszentren Link zur Förderung kopieren

Ausbildungszentren sind Bildungsträger, die vom Arbeitsmarktservice (AMS) beauftragt wurden, Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung, der aktiven Arbeitssuche, zur beruflichen Orientierung, zur Basisqualifizierung und/ oder Trainingsmaßnahmen durchzuführen. Ausbildungszentren sollen die Bedarfe des Arbeitsmarktes ökonomisch und gezielt bedienen und bieten ein aufeinander abgestimmtes Paket an Leistungen an.  Das AMS fördert Personal- und Sachaufwendungen.

Ein Ausbildungszentrum definiert sich durch folgende Kriterien:

  • Gewährung einer investiven Beihilfe für die Errichtung und Abschluss einer mehrjährigen Nutzungsvereinbarung für die ausschließliche Nutzung durch das AMS; dies setzt einen normativ geplanten Bedarf des AMS und nicht marktgängige Ausbildungen voraus. Eine investive Beihilfe ist nicht unbedingt Voraussetzung, sehr wohl aber die Nicht-Marktgängigkeit der Ausbildungen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Arbeitsmarktservice
https://www.ams.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 26.02.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Arbeitsmarktservicegesetz BGBl. Nr. 313/1994 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Senkung der Arbeitslosigkeit.
Senkung der Arbeitslosigkeit durch Qualifizierung
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1003011