Unterstützung bei Viehverlusten durch Milzbrand oder Rauschbrand Link zur Förderung

Den Besitzerinnen und Besitzern von Rindern und Pferden, welche an Milzbrand, ferner den Besitzerinnen und Besitzern von Rindern, welche an Rauschbrand verendet sind, sind vom Bundesminister für Gesundheit Unterstützungen bis zur Hälfte des gemeinen Wertes der verendeten Tiere zu gewähren.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

BMSGPK - Gruppe IX/B
1030 Wien, Radetzkystraße 2
01/71100-
ulrich.herzog@gesundheitsministerium.gv.at
https://www.sozialministerium.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 60 Tierseuchengesetz, RGBl. Nr. 177/1909, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 50/2012
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Entschädigungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Vorsorgender Schutz der VerbraucherInnengesundheit insbesondere durch sichere Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände und kosmetische Mittel sowie durch ausreichende klare Informationen zur Lebensmittelqualität und Ernährung. Sicherstellung der Tiergesundheit und des Tierschutzes, um den VerbraucherInnenerwartungen gerecht zu werden und den Tier- und Warenverkehr zu gewährleisten.

Referenznummer

1002914