Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
IBR/IPV-infizierte Rinder sind von der Besitzerin bzw. vom Besitzer innerhalb der gesetzlichen Frist nach Feststellung der Infektion zur Schlachtung abzugeben. Um den dabei entstehenden finanziellen Verlust (Fleischwert niedriger als bei gesunden Rindern) auszugleichen, wird vom Bund eine Entschädigung gewährt. Diese wird vom Bundesminister für Gesundheit zugesprochen und ist vom Bund an die Tierhalterin bzw. den Tierhalter auszubezahlen.