Entschädigungszahlung für Schlachtung von IBR/IPV-infizierten Rindern Link zur Förderung kopieren

IBR/IPV-infizierte Rinder sind von der Besitzerin bzw. vom Besitzer innerhalb der gesetzlichen Frist nach Feststellung der Infektion zur Schlachtung abzugeben. Um den dabei entstehenden finanziellen Verlust (Fleischwert niedriger als bei gesunden Rindern) auszugleichen, wird vom Bund eine Entschädigung gewährt. Diese wird vom Bundesminister für Gesundheit zugesprochen und ist vom Bund an die Tierhalterin bzw. den Tierhalter auszubezahlen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

BMSGPK - Gruppe IX/B
1030 Wien, Radetzkystraße 2
01/71100-
ulrich.herzog@gesundheitsministerium.gv.at
https://www.sozialministerium.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.04.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§§ 21,22 IBR/IPV-Gesetz, BGBl. Nr. 636/1989, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 67/2005

Leistungsart

Förderungen - Entschädigungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Vorsorgender Schutz der VerbraucherInnengesundheit insbesondere durch sichere Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände und kosmetische Mittel sowie durch ausreichende klare Informationen zur Lebensmittelqualität und Ernährung. Sicherstellung der Tiergesundheit und des Tierschutzes, um den VerbraucherInnenerwartungen gerecht zu werden und den Tier- und Warenverkehr zu gewährleisten.

Referenznummer

1002906