Entschädigungszahlungen für Schlachtung von persistent BVD-infizierten Rindern Link zur Förderung

Persistent BVD-infizierte Rinder sind von der Besitzerin bzw. vom Besitzer innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung der Infektion zur Schlachtung abzugeben. Um den dabei entstehenden finanziellen Verlust (Fleischwert niedriger als bei gesunden Rindern) auszugleichen, wird vom Bund eine Entschädigung gewährt. Diese wird vom Landeshauptmann zugesprochen und ist vom Bund an die Tierhalterin bzw. den Tierhalter auszubezahlen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

BMSGPK - Gruppe IX/B
1030 Wien, Radetzkystraße 2
01/71100-
ulrich.herzog@gesundheitsministerium.gv.at
https://www.sozialministerium.at/

Rechtsgrundlage

§ 18 Abs. 3 BVD-Verordnung, BGBl. II Nr. 178/2007, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 439/2010, in Verbindung mit §§ 8-14 Tiergesundheitsgesetz, BGBl. I Nr. 133/1999 zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBL. I Nr. 13/2006

Leistungsart

Förderungen - Entschädigungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Vorsorgender Schutz der VerbraucherInnengesundheit insbesondere durch sichere Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände und kosmetische Mittel sowie durch ausreichende klare Informationen zur Lebensmittelqualität und Ernährung. Sicherstellung der Tiergesundheit und des Tierschutzes, um den VerbraucherInnenerwartungen gerecht zu werden und den Tier- und Warenverkehr zu gewährleisten.

Referenznummer

1002898