Vorsorgeuntersuchungen für Nichtversicherte Link zur Förderung kopieren

  • Übernahme der Kosten für Vorsorgeuntersuchungen für Nichtversicherte durch den Bund als Unterstützungleistung für diese Zielgruppe.
  • Gemäß § 132b Abs. 6 ASVG haben die Träger der Krankenversicherung auch für Personen, für die nicht bereits auf Grund einer Pflichtversicherung ein Anspruch auf diese Leistung besteht, Vorsorgeuntersuchungen vorzunehmen. 
  • Der Bund hat den tatsächlich entstandenen nachgewiesenen Aufwand der Träger der Krankenversicherung an derartigen Untersuchungskosten zu ersetzen und dem Hauptverband zu überweisen.
  • Für die Durchführung der Untersuchungen kommen insbesondere Vertragsärzte, Einrichtungen der Vertragsärzte und sonstiger Vertragspartner, Vertrags-Gruppenpraxen sowie eigene Einrichtungen in Betracht.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

BMSGPK-Sektion VI
1030 Wien, Radetzkystraße 2
01/71100-
helga.kolle@gesundheitsministerium.gv.at
https://www.sozialministerium.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 132b Allgemeines Sozialversicherungsgesetz idgF.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Gewährleistung des gleichen Zugangs von Frauen und Männern zur Gesundheitsversorgung mit speziellem Fokus auf genderspezifische Vorsorge- und Präventionsprogramme. Prioritär ist die Verbesserung der Gesundheit beider Geschlechter unter Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Unterschiede in der Gesundheitsversorgung und des Gesundheitsverhaltens.
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1002849