Parteienförderung Link zur Förderung kopieren

Förderung politischer Parteien bei ihrer Tätigkeit in der Mitwirkung an der politischen Willensbildung auf Bundesebene.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundeskanzleramt, Abteilung für Medien, Informationsgesellschaft, Parteienrecht, Parteien- und Parteienakademieförderung
Ballhausplatz 2
1010 Wien
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 - PartG), BGBl I Nr.56/2012 sind zu berücksichtigen. 

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über Förderungen des Bundes für politische Parteien (Parteien-Förderungsgesetz 2012 - PartFörG), BGBl I Nr. 57/2012
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

37,229 Mio. Euro

Wirkungsziele

Das Bundeskanzleramt als Kompetenz-, Service- und Informationszentrum für BürgerInnen, Verwaltung, Politik und Unternehmen. Angestrebte Wirkung: hoher Nutzen der (digitalen) Informations- und Serviceleistungen des Ressorts.

Referenznummer

1002815