Fahrtkostenzuschüsse für Studierende an MTD-Akademien Link zur Förderung kopieren

  • Fahrtkostenzuschüsse für Studierende an Akademien für den gehobenen medizinisch-technischen Dienst (MTD).
  • Fahrtkostenzuschüsse ersetzen für Studienbeihilfenbezieherinnen und Studienbeihilfenbezieher einen Teil der Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit dem Studium entstehen.
  • Die Höhe des Fahrtkostenzuschusses orientiert sich unter Berücksichtigung eines Selbstbehaltes von jährlich € 50,- an den begünstigten Studierendentarifen.
  • Fahrtkostenzuschüsse werden in drei verschiedenen Formen gewährt: 
    • Allgemeine Fahrtkostenzuschuss (FKZ 1)
    • Pendlerzuschuss (FKZ 2)
    • Heimfahrtzuschuss (FKZ 3)

Wer wird gefördert 

  • Mit dem Allgemeinen Fahrtkostenzuschuss (FKZ 1) Studierende, die am Studienort wohnen und täglich ein öffentliches Verkehrsmittel benützen
  • Mit dem Pendlerzuschuss (FKZ 2) Studierende, die während des Studiums nicht in der Gemeinde des Studienortes wohnen.
    Hinweis: Für Studierende, die außerhalb der "Zumutbarkeitsgrenze" (=maximal eine Stunde Fahrzeit in eine Richtung) wohnen, gibt es keinen FKZ 2.
  • Mit dem Heimfahrtzuschuss (FKZ 3) Studierende, deren Eltern mehr als 200 km vom Studienort entfernt im Inland wohnen. Hinweis: Für verheiratete Studierende, Vollwaisen und SelbsterhalterInnen ist ein FKZ 3 nicht vorgesehen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

BMSGPK - Abt. IX/A/2
1030 Wien, Radetzkystraße 2
+43171100644166
alexandra.lust@gesundheitsministerium.gv.at
https://www.sozialministerium.at/

Rechtsgrundlage

§ 52 Studienförderungsgesetz 1992 idgF.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Wirkungsziele

Ermöglichung der Berufsausbildung für sozial Benachteiligte

Referenznummer

1002799