Unterstützungsleistungen für Personen, die mit dem HI-Virus infiziert sind Link zur Förderung kopieren

Finanzielle Unterstützungsleistungen für folgende Personengruppen, die durch medizinische Behandlung oder Tätigkeit mit dem HI-Virus infiziert wurden:

  • Hämophile, die durch die Behandlung dieser Krankheit HIV-positiv wurden sowie deren dadurch betroffenen Familienangehörigen;
  • Personen, die durch Organtransplantation (insbesondere auch Bluttransfusion) oder im Zuge anderer medizinischer Behandlungsmethoden HIV-positiv wurden sowie deren dadurch betroffenen Familienangehörigen;
  • Personen, die aufgrund ihrer beruflichen oder freiwilligen sozialen Tätigkeiten mit HI-Viren in Kontakt kamen und dadurch HIV-positiv wurden (Spital, pharmazeutische Industrie, u.ä.) sowie deren dadurch betroffenen Familienangehörigen.

Auszahlungen erfolgen durch den Unterstützungsfonds als monatliche Unterstützungsleistungen und/oder in Form eines einmaligen Todesfallbeitrags an die die Besorgung der Verlassenschaft übernehmende Person.

Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

BMASGPK-Sektion VI - administrative Fragen
1030 Wien, Radetzkystraße 2
+43 01 71100 644279
gerald.szecsenyi@gesundheitsministerium.gv.at
https://www.sozialministerium.at/

BMASGPK-Sektion VI - rechtliche Fragen
1030 Wien, Radetzkystraße 2
+43 01 71100 644835
marissa.hutterer@gesundheitsministerium.gv.at
https://www.sozialministerium.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 20.02.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014), BGBl. II Nr. 208/2014 idgF.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Entschädigungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Im Rahmen der Gesundheitsstrukturpolitik, Sicherstellung einer auf höchstem Niveau qualitätsgesicherten, flächendeckenden, leicht zugänglichen und solidarisch finanzierten integrierten Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung, ohne Unterscheidung beispielsweise nach Bildung, Status und Geschlecht.

Referenznummer

1002732

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