Lehrpraxisförderung Link zur Förderung kopieren

  • Für angehende Ärztinnen/Ärzte für Allgemeinmedizin erfolgt im Anschluss an den Spitalsturnus die verpflichtende Ausbildung im Fach Allgemeinmedizin. Diese wird im Rahmen einer sechsmonatigen Lehrpraxis bei einer/m Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin, in einer Lehrgruppenpraxis oder in einem Lehrambulatorium absolviert. Sie bildet den letzten Ausbildungsabschnitt für angehende Allgemeinmediziner.
  • Die geförderte Ausbildung in der Lehr(gruppen)praxis kann entweder in Form einer Direktanstellung der Turnusärztin/des Turnusarztes in der Lehr(gruppen)praxis oder durch Weiterbeschäftigung der Turnusärztin/des Turnusarztes beim Rechtsträger der Krankenanstalt, bei dem bisher die Ausbildung absolviert wurde, und „Dienstzuteilung“ in die Lehr(gruppen)praxis erfolgen.
Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Gesundheit und Sport
6901 Bregenz

BMSGPK - Abt. VII/B/7
1030 Wien, Radetzkystraße 2
01/71100-644178
thomas.worel@gesundheitsministerium.gv.at
https://www.sozialministerium.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Sonderrichtlinie gemäß § 5 der Allgemeinen Rahmenrichtlinie für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln, ARR 2014, BGBl. II Nr. 208/2014 idgF.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

15 Mio. Euro

Wirkungsziele

Im Rahmen der Gesundheitsstrukturpolitik, Sicherstellung einer auf höchstem Niveau qualitätsgesicherten, flächendeckenden, leicht zugänglichen und solidarisch finanzierten integrierten Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung, ohne Unterscheidung beispielsweise nach Bildung, Status und Geschlecht.

Referenznummer

1002682