Blindensendungen sowie Postentgeltbefreiungen nach dem Genfer Abkommen Link zur Förderung kopieren

Blindensendung = entgeltfreie Briefsendung (ausgenommen Flugzuschläge), die nur einem bestimmten Personenkreis zur Verfügung steht; Postentgeltbefreiungen nach dem Genfer Abkommen: Postentgeltbefreiungen für einen bestimmten Personenkreis

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Finanzen; Sektion VI
+43 1 514 33 506925

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 16 Postmarktgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

0,4 Mio. Euro

Wirkungsziele

Versorgung von unterstützungsbedürftigen Personen in allen Regionen
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1002567