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Zurverfügungstellung sportlich relevanter Infrastruktur und Trainingsmöglichkeiten für die Bereiche des Spitzen- und Breitensports

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, Sektion Sport, Abteilung II/B/6
1030 Wien, Dampfschiffstraße 4
71606-0

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 02.11.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Abrechnungsrichtlinien finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport.

Rechtsgrundlage

Gesetz zur Ausgliederung der Bundessporteinrichtungen idgF

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Durch die Zurverfügungstellung von Sport- und Freizeiteinrichtungen sollen die Voraussetzungen für ein optimales Trainings-umfeld und die Ausübung von gesundheitsfördernder Bewegung gefördert und optimiert werden.

Referenznummer

1002542