Arbeitslosenunterstützung (Förderung von Zeitarbeitskräften) - ALU
Österreich
Die Arbeitslosenunterstützung des SWF gem. § 6 der SWF-Leistungsordnung idgF kann von einer ehemalig beschäftigten Zeitarbeitskraft beantragt werden. Die Arbeitslosenunterstützung ist eine (einmalige) finanzielle Unterstützung pro Anlassfall in Höhe von € 300,- bzw. € 75,-nach einem vormalig geringfügigen Arbeits-/Dienstverhältnis. Sollte die Arbeitslosigkeit länger als ein Monat andauern, kann eine weitere Unterstützung von € 300,- beantragt werden. Die Arbeitslosenunterstützung unterliegt weder der Sozialversicherungspflicht noch der Veranlagung zur Einkommenssteuer und muss auch nicht vom Arbeitslosengeld bzw. der Notstandshilfe des AMS in Abzug gebracht werden. Die Arbeitslosenunterstützung kann von der ehemalig beschäftigten Zeitarbeitskraft bei Erfüllung der Voraussetzungen mehrmals pro Kalenderjahr beantragt werden.