Seniorenförderung Link zur Förderung kopieren

Durch die im Bundesseniorengesetz vorgesehenen Maßnahmen soll die Vertretung der Anliegen der älteren Generation gegenüber den politischen Entscheidungsträgern auf Bundesebene und die Beratung, Information und Betreuung von Senioren durch Seniorenorganisationen sichergestellt werden.

Dazu ergänzend sollen Projekte nach Maßgabe der verfügbaren Ermessensausgaben unterstützt werden, die die Förderung des aktiven Alterns und der Lebensqualität im Alter, das Lebenslange Lernen (u.a. Verbesserung des Zugangs älterer Menschen zu den IKT-Technologien); die Stärkung der Solidarität zwischen den Generationen und des Dialoges der Generationen (u.a. Modellprojekte zum generationsübergreifenden Wissens- und Erfahrungsaustausch); die Partizipation von Seniorinnen und Senioren auf gesellschaftlicher, politischer und kultureller Ebene zum Inhalt haben.

Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, Sektion V, Internationale und sozialpolitische Grundsatzfragen, Gruppe A, Abteilung 6
Stubenring 1, 1010 Wien

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion V, Europäische, Internationale und sozialpolitische Grundsatzfragen, Gruppe A, Abteilung 6
Stubenring 1, 1010 Wien

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion V, Sektionsleitung
Stubenring 1, 1010 Wien

Sozialministeriumservice
Babenbergerstraße 5, 1010 Wien

Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Sektion V, Internationale und sozialpolitische Grundsatzfragen, Gruppe A, Abteilung 6
Stubenring 1, 1010 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Antragstellung verursacht keine Kosten für den Förderwerber, Zahlungsmodalitäten werden im Fördervertrag vereinbart.

Dem BMASGK ist die widmungsgemäße Verwendung des Förderungsbetrages durch Vorlage von Originalrechnungen mit den dazugehörigen Originalzahlungsbestätigungen, die in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit der gewährten Förderung stehen, nachzuweisen. Personalkosten.

Rechtsgrundlage

ARR 2004, BGBl. I Nr. 84/1998, § 19 Bundes-Seniorengesetz; BGBl. II Nr. 51/2004 idgF hinsichtlich der Ressortkompetenz Seniorenpolitik
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Förderung zur Unterstützung der Information und Betreuung von Seniorinnen und Senioren

Referenznummer

1002344