Kostenersatz der Aufwendungen der Finanzmarktbeteiligung Aktiengesellschaft des Bundes (FIMBAG) Link zur Förderung

Der Bund hat die Finanzierung der FIMBAG übertragenen Maßnahmen sicherzustellen. Hierfür wurde ein jährliches Pauschalentgelt vereinbart.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Finanzen, Abteilung I/5 Beteiligungen und Liegenschaften
https://www.bmf.gv.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 05.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 9a Abs. 3 ÖIAG-Gesetz 2000
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Gesellschafterzuschüsse

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Stabilisierung der Banken und des Finanzsektors sowie Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts.

Referenznummer

1002252