Kostenersatz der Aufwendungen der Bundesbeschaffungs Ges.m.b.H. Link zur Förderung

Aufwandsersatz an die Gesellschaft, der nicht durch Erträgnisse abgedeckt ist (Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist die Wahrnehmung von Aufgaben auf dem Gebiet des Beschaffungswesens mit dem Ziel einer ökonomisch sinnvollen Volumens- und Bedarfsbündelung zur Optimierung der Einkaufsbedingungen des Bundes nach wirtschaftlichen und qualitativen Kriterien.)

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Finanzen, Abteilung I/5 Beteiligungen und Liegenschaften
https://www.bmf.gv.at/

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BB-GmbH-Gesetz) BGBl. I Nr. 39/2001
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Gesellschafterzuschüsse

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Sicherung der Werterhaltung bzw. Wertsteigerung und der langfristigen Weiterentwicklung der Beteiligungen des Bundesministeriums für Finanzen.

Referenznummer

1002245