Normung Link zur Förderung

Durch aktive Teilnahme und Gestaltung nationaler wie internationaler Entwicklungen ist die Qualität des österreichischen Normensystems sicher zu stellen und für eine entsprechende Verbreitung und Verfügbarkeit in Wirtschaft und Verwaltung zu sorgen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

BMDW-IV
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post.iv4_19@bmdw.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 15 Abs. 3 NormG 2016, BGBl. I Nr. 153/2015
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes

Referenznummer

1002203