Ersatz des nachgewiesenen Verdienstentgangs wegen ärztl. Untersuchungen aus der Pensionsversicherung Link zur Förderung kopieren

Ersatz von Barauslagen und Verdienstentgang sowie allenfalls von Krankengeld und Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Dachverband der Sozialversicherungsträger
Kundmanngasse 21, 1030 Wien

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion II
Stubenring 1, 1010 Wien

Rechtsgrundlage

§ 359 Abs. 2 ASVG
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Sozialversicherungsleistungen, Ruhe- und Versorgungsbezüge

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Die Verdienstentgang wird bei ärztlichen Untersuchungen ersetzt.

Referenznummer

1002153