Unterhaltskostenzuschuss im Zweig Pensionsversicherung Link zur Förderung kopieren

Unterhaltskostenzuschuss während der medizinischen Rehabilitation eines Angehörigen: Der Pensionsversicherungsträger kann für die Dauer der Gewährung einer medizinischen Rehabilitation an einen Angehörigen dem Versicherten einen Unterhaltskostenzuschuss gewähren, wenn der Versicherte in Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Rehabilitation durch den Angehörigen in dieser Zeit eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung zu tragen hat.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Dachverband der Sozialversicherungsträger
Kundmanngasse 21, 1030 Wien

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion II
Stubenring 1, 1010 Wien

Rechtsgrundlage

§ 306 Abs. 5 u. 6 ASVG, § 164 Abs. 5 und 6 GSVG, § 156 Abs. 5 und 6 BSVG
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Sozialversicherungsleistungen, Ruhe- und Versorgungsbezüge

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Die Ausbezahlung des Unterhaltskostenzuschusses im Zweig Pensionsversicherung ist gewährleistet.

Referenznummer

1002146

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