Anschaffung eines Assistenzhundes
Österreich
Zuschuss zu den Kosten zur Anschaffung eines Assistenzhundes (Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde im Sinne des § 39a Abs. 4 bis 6 Bundesbehindertengesetz (BBG), BGBl. Nr. 283/1990 idgF.). Assistenzhunde, die eine eigene qualitätsgesicherte Ausbildung absolvieren, sollen Menschen mit Behinderungen bei behinderungsbedingten Einschränkungen im Berufsalltag unterstützen