Die so genannte "Höherversicherung" ist eine Möglichkeit, um die gesetzliche Pensionsleistung zu erhöhen. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Versicherung, mit der der künftige Pensionsanspruch erhöht werden kann. Sie kann nur zu einer in der Pensionsversicherung bereits bestehenden Pflicht-, Weiter- oder Selbstversicherung - unabhängig vom Lebensalter - mit Antrag eingegangen werden.
Höherversicherungsbeiträge führen zur Gewährung eines Erhöhungsbetrages, eines sogenannten „besonderen Steigerungsbetrages”, zur monatlichen Pension. Schon ein einziger Beitrag wirkt sich pensionserhöhend aus. Der besondere Steigerungsbetrag zur Pension ist zu 75 % steuerfrei. Die restlichen 25 % werden gemeinsam mit der Pension versteuert.