Pensionsversicherungsbeiträge für Bezieher von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung
Österreich
Bezieher/innen von Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung sowie von Personen, die ausschließlich wegen Anrechnung eines Partner/innen/einkommens keine Notstandshilfe erhalten, sind in die gesetzliche Pensionsversicherung einbezogen. Aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung werden die Pensionsversicherungsbeiträge an die Träger der Sozialversicherung geleistet.