Familiengeld aus der Unfallversicherung bei Anstaltspflege
Österreich
Während einer längeren Unfallheilbehandlung sollen die Patienten finanziell abgesichert sein. Patienten mit Angehörigen erhalten Familiengeld. Bei Anstaltspflege wegen der Folgen eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit gebührt den Versehrten Familiengeld für ihre anspruchsberechtigten Angehörigen. Das Familiengeld kann unmittelbar den Angehörigen ausgezahlt werden. Das tägliche Familiengeld beträgt den angegebenen Prozentsatz eines Zwölftels der jährlichen Bemessungsgrundlage: - für einen Angehörigen 1,6 % - für jeden weiteren Angehörigen 0,4 % - höchstens jedoch 2,8 % Hinweis: Besteht wegen Fehlens von in Betracht kommenden Familienangehörigen kein Anspruch auf Familiengeld, so gebührt Taggeld in der Höhe von 1 v. H. eines Zwölftels der Bemessungsgrundlage. Kindergartenkinder, Schülerinnen bzw. Schüler und Studenten haben keinen Anspruch auf Familiengeld.