Bergmannstreuegeld

Einmalige Leistung bei Anfall einer Pension aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit oder des Alters (ausgenommen Knappschaftssold)

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Dachverband der Sozialversicherungsträger
Kundmanngasse 21, 1030 Wien

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion II
Stubenring 1, 1010 Wien

Rechtsgrundlage

§§ 281, 288 Abs. 1 ASVG, Anlage 10 zum ASVG
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Sozialversicherungsleistungen, Ruhe- und Versorgungsbezüge

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Die Auszahlung des Bergmannstreuegeld ist gewährleistet

Referenznummer

1001916