Lohnkostenzuschuss für Dienstgeber aus der Unfallversicherung Link zur Förderung

Als berufliche Maßnahme der Rehabilitation (Hilfe zur Erlangung einer Arbeitsstelle) kann der Unfallversicherungsträger dem/der Dienstgeber/in eines/einer Versehrten, der/die eine Arbeitsstelle angenommen hat, in der er/sie seine/ihre volle Leistungsfähigkeit erst nach Erlangung der erforderlichen Fertigkeit erreichen kann, für die Übergangszeit, längstens aber für vier Jahre, wenn er/sie dem/der Versehrten das betriebsübliche Entgelt zahlt, einen Zuschuss gewähren.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Dachverband der Sozialversicherungsträger
Kundmanngasse 21, 1030 Wien

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion II
Stubenring 1, 1010 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 198 Abs. 3 Z 3 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Sozialversicherungsleistungen, Ruhe- und Versorgungsbezüge

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Die Ausbezahlung des Lohnkostenzuschusses für Dienstgeber aus der Unfallversicherung ist gewährleistet.

Referenznummer

1001841