Versehrtengeld Einmalzahlung aus der bäuerlichen Unfallversicherung
Österreich
In der bäuerlichen Unfallversicherung fällt die Dauerleistung der Betriebsrente generell erst nach Ablauf eines Jahres nach dem Eintritt des Versicherungsfalles (Arbeitsunfall oder Berufskrankheit) an. Für das erste Jahr nach dem Versicherungsfall besteht ein Anspruch auf Versehrtengeld, wenn nach Ablauf des Jahres noch eine wesentliche Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegt. Das Versehrtengeld wird als Einmalzahlung geleistet, wenn ausschließlich aus diesem Versicherungsfall Schwerversehrtheit, also eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 %, zu erwarten ist. Das Versehrtengeld wird von Amts wegen gewährt, eine Antragstellung durch den Versicherten ist demnach nicht erforderlich.