Wochengeld aus der Krankenversicherung
Österreich
Weiblichen Versicherten gebührt grundsätzlich für die letzten acht Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung, für den Tag der Entbindung und für die ersten acht Wochen - nach Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnittentbindungen durch zwölf Wochen - nach der Entbindung ein tägliches Wochengeld. Darüber hinaus gebührt das Wochengeld ferner für jenen Zeitraum, während dessen Dienstnehmerinnen und Bezieherinnen einer Leistung nach dem AlVG oder KBGG im Einzelfall aufgrund eines fachärztlichen arbeitsinspektions- oder amtsärztlichen Zeugnisses nachgewiesen wird, dass das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung oder Aufnahme einer Beschäftigung gefährdet wäre. Das Wochengeld gebührt in der Höhe des auf den Kalendertag entfallenden Teiles des durchschnittlichen in den letzten 13 Wochen (bei Versicherten, deren Arbeitsverdienst nach Kalendermonaten bemessen oder abgerechnet wird, in den letzten drei Kalendermonaten) vor dem Eintritt des Versicherungsfalles der Mutterschaft gebührenden Arbeitsverdienstes, vermindert um die gesetzlichen Abzüge; die auf diesen Zeitraum entfallenden Sonderzahlungen sind zu berücksichtigen. Für Gewerbetreibende und Bäuerinnen gebührt Wochengeld anstelle von Betriebshilfe, wenn diese nicht möglich ist, in Höhe eines täglichen Fixbetrages.