Familiengeld aus der Unfallversicherung bei Anstaltspflege Link zur Förderung

  • Während einer längeren Unfallheilbehandlung sollen die Patienten finanziell abgesichert sein. Patienten mit Angehörigen erhalten Familiengeld.
  • Bei Anstaltspflege wegen der Folgen eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit gebührt den Versehrten Familiengeld für ihre anspruchsberechtigten Angehörigen. Das Familiengeld kann unmittelbar den Angehörigen ausgezahlt werden.
  • Das tägliche Familiengeld beträgt den angegebenen Prozentsatz eines Zwölftels der jährlichen Bemessungsgrundlage:

-  für einen Angehörigen 1,6 %
-  für jeden weiteren Angehörigen 0,4 %
-  höchstens jedoch 2,8 %

Hinweis: Besteht wegen Fehlens von in Betracht kommenden Familienangehörigen kein Anspruch auf Familiengeld, so gebührt Taggeld in der Höhe von 1 v. H. eines Zwölftels der Bemessungsgrundlage.
Kindergartenkinder, Schülerinnen bzw. Schüler und Studenten haben keinen Anspruch auf Familiengeld.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Dachverband der Sozialversicherungsträger
Kundmanngasse 21, 1030 Wien

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion II
Stubenring 1, 1010 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 22.10.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 195 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Sozialversicherungsleistungen, Ruhe- und Versorgungsbezüge

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Die Auszahlung des Familiengeldes bei Anstaltspflege ist gewährleistet.

Referenznummer

1001627