- Während einer längeren Unfallheilbehandlung sollen die Patienten finanziell abgesichert sein. Patienten mit Angehörigen erhalten Familiengeld.
- Bei Anstaltspflege wegen der Folgen eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit gebührt den Versehrten Familiengeld für ihre anspruchsberechtigten Angehörigen. Das Familiengeld kann unmittelbar den Angehörigen ausgezahlt werden.
- Das tägliche Familiengeld beträgt den angegebenen Prozentsatz eines Zwölftels der jährlichen Bemessungsgrundlage:
- für einen Angehörigen 1,6 %
- für jeden weiteren Angehörigen 0,4 %
- höchstens jedoch 2,8 %
Hinweis: Besteht wegen Fehlens von in Betracht kommenden Familienangehörigen kein Anspruch auf Familiengeld, so gebührt Taggeld in der Höhe von 1 v. H. eines Zwölftels der Bemessungsgrundlage.
Kindergartenkinder, Schülerinnen bzw. Schüler und Studenten haben keinen Anspruch auf Familiengeld.