Erwachsenenvertretung, Patientenanwaltschaft und Bewohnervertretung Link zur Förderung

Nach dem Erwachsenenschutzvereinsgesetz (ErwSchVG) sind die Erwachsenenschutzvereine mit umfassenden Aufgaben auf dem Gebiet des Erwachsenenschutzrechts (Tätigkeit als gerichtlicher Erwachsenenvertreter, Abklärung im Auftrag des Gerichts, Informations-, Beratungs- und Registrierungsaufgaben, Patientenanwaltschaft nach dem UbG und Bewohnervertretung nach dem HeimAufG) betraut.

Der Bundesminister für Justiz ersetzt den Erwachsenenschutzvereinen den mit diesen Leistungen im Zusammenhang stehenden Aufwand im Rahmen der jeweils im Bundesfinanzgesetz für diese Zwecke verfügbaren Geldmittel. Dabei ist eine ausreichende Versorgung der Betroffenen mit gerichtlichen Erwachsenenvertretern, Patientenanwälten und Bewohnervertretern sicherzustellen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Justiz - Präsidialsektion - Abteilung Freie Rechtsberufe, Förderungswesen, Rechtsfürsorge und Mediation
Museumstraße 7, 1016 Wien

Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz - Präsidialsektion - Abteilung Freie Rechtsberufe, Förderungswesen, Rechtsfürsorge und Mediation
Museumstraße 7, 1016 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 05.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Erwachsenenschutzvereinsgesetz, BGBl. Nr. 156/1990 idF BGBl. I Nr. 59/2017, Sonderrichtlinien des Bundesministeriums für Justiz für die Förderung der Erwachsenenschutzvereine 2020 bis 2024, Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014; BGBl II Nr. 208/2014)

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

48,4 Mio. Euro

Wirkungsziele

Sicherstellung eines gleichberechtigten Zugangs zur Justiz durch Unterstützung besonders schutzbedürftiger Personen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte

Referenznummer

1001510