Hagelversicherungsförderung Link zur Förderung kopieren

Der Bund gewährt zu den Hagelversicherungsprämien für landwirtschaftliche Kulturen und zu den Frostversicherungsprämien für Weinkulturen und versicherbare Ackerkulturen eine Förderung im Ausmaß von 25 % der Versicherungsprämien unter der Voraussetzung, dass die Länder für das jeweilige Bundesland jeweils eine Förderung in gleicher Höhe wie der Bund leisten. Diese Förderung wurde im Jahr 2019 auf 27,5 % abgehoben. Seit 2019 besteht eine umfassende Ernteversicherung. Die Förderungsmaßnahme des Bundes erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes aus Mitteln des Katastrophenfonds. Die Zuweisung der Mittel aus dem Katastrophenfonds ist an den Nachweis der Leistung der Landesmittel geknüpft.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

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Rechtsgrundlage

Hagelversicherungs-Förderungsgesetz, BGBl. 64/1955
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

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  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1001486