Tierversicherungsförderung Link zur Förderung

Zwecks Verbilligung der Tierversicherung wird den kleinen Rindvieh- und Pferdeversicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit eine Beihilfe zu der von ihnen zu leistenden Rückversicherungsprämie gewährt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Finanzen, Abteilung III/6, Versicherungsrecht, Abschlussprüferaufsichtsrecht, Wirtschaftliche Eigentümer Registerbehörde und Bundeshaftungen
Johannesgasse 5, 1010 Wien
http://www.bmf.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 05.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Tierversicherungsförderungsgesetz BGBl. 442/1969
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,018 Mio. Euro

Wirkungsziele

Verbilligung der Tierversicherung bei kleinen Rindvieh- oder Pferdeversicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit

Referenznummer

1001478