Arbeitsplatzsicherungszuschuss für Dienstgeber/innen für Mitarbeiter/innen mit Beeinträchtigungen
Österreich
Ist der Arbeits- oder Ausbildungsplatz einer Person mit Behinderung gefährdet, kann dem Dienstgeber für die Zeit des Vorliegens der Gefährdung ein Zuschuss zu den Lohn- und Ausbildungskosten gewährt werden. Die Förderung richtet sich an Dienstgeber/innen für Mitarbeiter/innen mit körperlichen, psychischen oder kognitiven Beeinträchtigungen oder Sinnesbehinderten (Grad der Behinderung von mind. 30 %) Ausnahmen: Dem Bund, den Ländern, Trägern öffentlichen Rechts, die selbst Träger der Rehabilitation sind (z.B. dem Arbeitsmarktservice, den Sozialversicherungsträgern), Städten, Gemeinden und Gemeindeverbänden, soweit sie 400 oder mehr Dienstnehmer/innen beschäftigen, politischen Parteien und Parlamentsklubs, sowie für beamtete DienstnehmerInnen in unkündbaren Beschäftigungsverhältnissen können keine Förderungen gewährt werden.