Bitte aktivieren Sie JavaScript.
Die Basisförderung wird für jedes Lehrverhältnis, das über ein ganzes Lehrjahr aufrecht war oder regulär (durch Lehrabschlussprüfung) geendet hat, gewährt und beträgt drei Lehrlingsentschädigungen für das erste Lehrjahr, zwei Lehrlingsentschädigungen für das zweite Lehrjahr und eine Lehrlingsentschädigung für das dritte und für das vierte Lehrjahr.
Wirtschaftskammern http://www.lehre-foerdern.at
Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 02.09.2025)
www.lehre-foerdern.at
Die Antragstellung ist gebührenfrei.