Basisförderung Lehrstellen Link zur Förderung kopieren

Die Basisförderung wird für jedes Lehrverhältnis, das über ein ganzes Lehrjahr aufrecht war oder regulär (durch Lehrabschlussprüfung) geendet hat, gewährt und beträgt drei Lehrlingsentschädigungen für das erste Lehrjahr, zwei Lehrlingsentschädigungen für das zweite Lehrjahr und eine Lehrlingsentschädigung für das dritte und für das vierte Lehrjahr.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Wirtschaftskammern
http://www.lehre-foerdern.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Antragstellung ist gebührenfrei.

Rechtsgrundlage

§ 19c Berufsausbildungsgesetz; RL zur Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen gemäß § 19c BAG
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Forcierung der Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt und in Folge dessen Senkung der Jugendarbeitslosigkeit.

Referenznummer

1001452