Bonus für Meister- und Befähigungsprüfungen Link zur Förderung kopieren

Gewährung eines Zuschusses in Höhe eines Drittels der im Zusammenhang mit der Ablegung der Meister- bzw. Befähigungsprüfung in Österreich angefallenen Gebühren.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft; Sektion IV, Abteilung 4, KMU
1010 Wien, Stubenring 1

Auszahlung  des Förderungszuschusses bis längstens zwei Monate nach Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen

Rechtsgrundlage

ARR; Förderungsrichtlinie für Meister- und Befähigungsprüfungen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Wirkungsziel

Referenznummer

1001387