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Gewährung eines Zuschusses in Höhe eines Drittels der im Zusammenhang mit der Ablegung der Meister- bzw. Befähigungsprüfung in Österreich angefallenen Gebühren.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft; Sektion IV, Abteilung 4, KMU 1010 Wien, Stubenring 1
http://www.bmwfj.gv.at/UNTERNEHMEN/GEWERBE/Seiten/Meisterprüfung.aspx
Auszahlung des Förderungszuschusses bis längstens zwei Monate nach Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen