Spenden aus dem Betriebsvermögen
Österreich
Unternehmen können Spenden für begünstigte Zwecke (z.B. mildtätige Zwecke, Entwicklungshilfe, Katastrophenhilfe, Tierschutz, Feuerwehr) und an bestimmte begünstigte Einrichtungen (z.B. Universitäten, Museen, Bundesdenkmalamt) in Höhe von 10 % des Gewinnes als Betriebsausgaben absetzen.