Christian Doppler Laboratorien Link zur Förderung

Die Christian Doppler Forschungsgesellschaft (CDG) fördert Kooperationen von Wissenschaft und Wirtschaft durch Christian Doppler Labors (CD-Labors), die an einer Universität oder außeruniversitären Forschungseinrichtung für sieben Jahre eingerichtet werden und in denen Grundlagenforschung zu Anwendungsfragen von Unternehmen betrieben wird.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Christian Doppler Forschungsgesellschaft (CDG)
https://www.cdg.ac.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 05.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Es entstehen keine Kosten im Zuge der Beantragung.

Die Leistungskontrolle erfolgt wissenschaftlich und finanziell:

Die wissenschaftliche Qualität der Forschungsarbeiten wird im Rahmen der Zweijahres- und der Fünfjahresevaluierung geprüft. Grundlage ist ein umfassender Evaluierungsbericht in englischer Sprache. Im Rahmen einer Evaluierungsveranstaltung wird unter Hinzuziehung externer GutachterInnen der Fortschritt der Forschungsarbeiten geprüft. Bei positivem Evaluierungsergebnis erfolgt eine Verlängerung der Förderung des CD-Labors.

Weiters ist jährlich ein statistischer Jahresbericht bei der CDG abzugeben.

Die Kontrolle der widmungsgemäßen Verwendung der Förderungsmittel erfolgt seitens der CDG durch eine begleitende Kontrolle innerhalb der ersten zwölf Monate der Laufzeit, eine Jahresabrechnung der Laborleiterin/des Laborleiters, ein Stichprobenkontrollsystem (Vor-Ort-Prüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit von Belegen) sowie externe Prüfungen durch von der CDG oder vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft beauftragte unabhängige finanzielle PrüferInnen oder durch das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft zumindest einmal während der siebenjährigen Regellaufzeit des CD-Labors oder bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten. Weiters kann eine Prüfung durch den Rechnungshof erfolgen.

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz zur Förderung der Forschung und Technologieentwicklung (Forschungs- und Technologieförderungsgesetz - FTFG)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Stärkung der Innovationskraft der österreichischen Unternehmen durch weitere Intensivierung der Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft mit einem Fokus auf Digitalisierung, durch Verbreiterung der Innovationsbasis und durch Ausbau des Technologietransfers.

Referenznummer

1001163