Josef Ressel Zentren Link zur Förderung

Josef Ressel Zentren sollen forschungserprobte Fachhochschulen über stabile und langfristige F&E-Kooperationen als regionale F&E-Partner für die Wirtschaft stärken. Der Kompetenzaufbau in der angewandten Forschung soll gleichzeitig die Qualität der FH-Ausbildung verbessern und durch direkten Zugang zu den F&E-Ressourcen der FH zu Produkt-und Prozessinnovationen bei den beteiligten Wirtschaftspartnern führen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Christian Doppler Forschungsgesellschaft (CDG)
https://www.cdg.ac.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Es entstehen keine Kosten im Zuge der Beantragung.

Die Leistungskontrolle erfolgt wissenschaftlich und finanziell:

Die wissenschaftliche Qualität der Forschungsarbeiten wird im Rahmen der Zweijahresjahresevaluierung geprüft. Grundlage ist ein umfassender Evaluierungsbericht in englischer Sprache. Im Rahmen einer Evaluierungsveranstaltung wird unter Hinzuziehung externer GutachterInnen der Fortschritt der Forschungsarbeiten geprüft. Bei positivem Evaluierungsergebnis erfolgt eine Verlängerung der Förderung des JR-Zentrums.

Weiters ist jährlich ein statistischer Jahresbericht bei der CDG abzugeben.

Die Kontrolle der widmungsgemäßen Verwendung der Förderungsmittel erfolgt seitens der CDG durch eine begleitende Kontrolle innerhalb der ersten zwölf Monate der Laufzeit, eine Jahresabrechnung der Zentrumsleiterin/des Zentrumsleiters, ein Stichprobenkontrollsystem (Vor-Ort-Prüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit von Belegen) sowie externe Prüfungen durch von der CDG oder vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft beauftragte unabhängige finanzielle PrüferInnen oder durch das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft zumindest einmal während der fünfjährigen Regellaufzeit des JR-Zentrums oder bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten. Weiters kann eine Prüfung durch den Rechnungshof erfolgen.

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz zur Förderung der Forschung und Technologieentwicklung (Forschungs- und Technologieförderungsgesetz - FTFG)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Stärkung der Innovationskraft der österreichischen Unternehmen durch weitere Intensivierung der Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft mit einem Fokus auf Digitalisierung, durch Verbreiterung der Innovationsbasis und durch Ausbau des Technologietransfers.

Referenznummer

1001155