Es entstehen keine Kosten im Zuge der Beantragung.
Die Leistungskontrolle erfolgt wissenschaftlich und finanziell:
Die wissenschaftliche Qualität der Forschungsarbeiten wird im Rahmen der Zweijahresjahresevaluierung geprüft. Grundlage ist ein umfassender Evaluierungsbericht in englischer Sprache. Im Rahmen einer Evaluierungsveranstaltung wird unter Hinzuziehung externer GutachterInnen der Fortschritt der Forschungsarbeiten geprüft. Bei positivem Evaluierungsergebnis erfolgt eine Verlängerung der Förderung des JR-Zentrums.
Weiters ist jährlich ein statistischer Jahresbericht bei der CDG abzugeben.
Die Kontrolle der widmungsgemäßen Verwendung der Förderungsmittel erfolgt seitens der CDG durch eine begleitende Kontrolle innerhalb der ersten zwölf Monate der Laufzeit, eine Jahresabrechnung der Zentrumsleiterin/des Zentrumsleiters, ein Stichprobenkontrollsystem (Vor-Ort-Prüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit von Belegen) sowie externe Prüfungen durch von der CDG oder vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft beauftragte unabhängige finanzielle PrüferInnen oder durch das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft zumindest einmal während der fünfjährigen Regellaufzeit des JR-Zentrums oder bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten. Weiters kann eine Prüfung durch den Rechnungshof erfolgen.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:
Stärkung der Innovationskraft der österreichischen Unternehmen durch weitere Intensivierung der Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft mit einem Fokus auf Digitalisierung, durch Verbreiterung der Innovationsbasis und durch Ausbau des Technologietransfers.