Psychosoziale und juristische Prozessbegleitung für Opfer gemäß § 66b StPO Link zur Förderung

Gemäß § 66b StPO ist Opfern auf ihr Verlangen psychosoziale und juristische Prozessbegleitung zu gewähren, soweit dies zur Wahrung der prozessualen Rechte der Opfer unter größtmöglicher Bedachtnahme auf ihre persönliche Betroffenheit erforderlich ist.

Psychosoziale Prozessbegleitung umfasst die Vorbereitung der Betroffenen auf das Verfahren und die mit ihm verbundenen emotionalen Belastungen sowie die Begleitung zu Vernehmungen im Ermittlungs- und Hauptverfahren. Juristische Prozessbegleitung umfasst die rechtliche Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Justiz, Abteilung III 4
Museumstraße 7, 1016 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Art. VI Strafprozessnovelle 1999, BGBl. I Nr. 55/1999, § 66 StPO, §73b Abs. 1 ZPO, § 7 Abs. 1 AußStrG und § 78 Abs. 1 EO, § 41 Abs. 9 MedienG und Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014; BGBl II Nr. 208/2014)

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

7,9 Mio. Euro

Wirkungsziele

Sicherstellung eines gleichberechtigten Zugangs zur Justiz durch Unterstützung besoners schutzbedürftiger Personen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte

Referenznummer

1000942