Förderung von besonderen Anliegen der Kinder- und Jugendarbeit Link zur Förderung kopieren

Förderung von Angeboten, Maßnahmen, Projekten und Initiativen, die über die regelmäßige Arbeit mit Kindern und Jugendlichen hinausgehen und von großer jugendpolitischer Relevanz sind bzw. eine wissensbasierte Jugendpolitik ermöglichen. Entwicklung von innovativen Projekten zu einer Vielfalt von Themenbereichen im Sinne von Jugendpolitik als Querschnittsmaterie. Durchführung von strukturellen bundesweiten Maßnahmen bzw. Leistungen, die vom Ministerium selbst nicht geleistet werden können, gemäß den vorgegebenen Schwerpunkten.

Dieser Antrag steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundeskanzleramt, Sektion Familie und Jugend, Abt. VI/5 - Jugendpolitik
1020 Wien, Untere Donaustraße 13-15
+43 1 53115-0
jugendpolitik@bka.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Keine Bearbeitungsgebühr

Bei der Abrechnung sind vorzulegen:

  • Auflistungen der Belege und Zahlungen (Formblatt) und ausgefüllter Bericht samt allfälliger Beilagen
  • Originalrechnungen
  • Zahlungsunterlagen
  • Kontoauszüge im Original
  • Anlagenverzeichnis etc.

Rechtsgrundlage

B-JFG - Bundes-Jugendförderungsgesetz, Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit gemäß § 8 B-JFG
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,341 Mio. Euro

Wirkungsziele

Schutz von Kindern und Jugendlichen und Förderung ihrer Entwicklung als eigenständige Persönlichkeiten, um ein selbständiges und eigenverantwortliches Leben zu führen und ihre produktiven und kreativen Potentiale für gemeinschaftliches und gesellschaftliches Engagement zu nutzen.

Referenznummer

1000751