Freifahrten für Lehrlinge sind nur dann vorgesehen, wenn der Lehrling die betriebliche Ausbildungsstätte mindestens an drei Tagen in der Woche besucht und nur für Lehrlinge, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Der Freifahrausweis kann direkt beim örtlichen Verkehrsverbund oder seinen Ausgabestellen gegen Leistung des pauschalen Selbstbehaltes von 19,60 € erworben werden. Sofern für die verbundinterne Abwicklung der Freifahrten Anträge erforderlich sind, werden diese den Ausbildungsbetrieben vom jeweiligen Verkehrsverbund zur Verfügung gestellt bzw. auch direkt ausgegeben (keine Anträge im VOR).
Statt des bisherigen Freifahrausweises kann auch ein für den jeweiligen Verbundbereich gültiges "Netzticket" erworben werden, wenn die Wohnung oder die betriebliche Ausbildungsstätte in diesem Verbundbereich liegt. Dafür ist eine geringe Aufzahlung auf den vom Verkehrsverbund festgelegten Preis dieses Tickets erforderlich. Nähere Auskünfte dazu auf der Webseite des jeweiligen Verkehrsverbundes.