Persönliche Voraussetzungen: KMU-Eigenschaft, Projektträger muss touristische Zwecke verfolgen.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind: Gebietskörperschaften und juristische Personen, an denen Gebietskörperschaften zu mehr als 50 % beteiligt sind.
Sachliche Voraussetzungen: Überregionale Bedeutung des Projekts;
Bundesländerübergreifende Zusammenarbeit von touristischen Akteuren;
Innovative Projektidee und touristische Produktentwicklung
Nachhaltige Wirkung des Projekts;
Erzeugung von Synergien: Beteiligung regionaler Akteure am Projekt;
Vernetzung und Kooperation bestehender touristischer Einrichtungen und/oder Initiativen; Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von touristisch weniger intensiven Gebieten; Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung (ökonomisch - ökologisch - sozial); Inwertsetzung des natürlichen und kulturellen Erbes; Übereinstimmung mit den Grundlinien der österreichischen Tourismusstrategie und aktuellen Schwerpunktthemen
Ansuchen um Kofinanzierung eines Projekts aus Tourismusförderungsmitteln des BMNT werden über die regionale Koordinierungsstelle bzw. die sachlich zuständige Abteilung des Landes eingebracht.
Es sind je nach beteiligten Ländern verschiedene Unterlagen einzureichen, darunter meistens:
Letztstand des Antragsformulars im jeweiligen Programm, Projektkurzbeschreibung (max. 1.500 Zeichen, als Word-Datei) mit einer Darstellung von Ausgangssituation, Zielsetzungen und geplanten Maßnahmen