Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Wenn kein geeignetes öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht, können Gemeinden und Schulerhalter die Einrichtung eines Gelegenheitsverkehrs beantragen. Eine Kostenübernahme ist nur für Fahrten der Schüler/innen zwischen der Wohnung im Inland und der Schule und nur für Schüler/innen vorgesehen, die zu Beginn des Schuljahres das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Als Eigenanteil ist vom Erziehungsberechtigten ein Pauschalbetrag von 19,60 € für jedes Schuljahr zu leisten.