Persönliche Voraussetzungen: KMU-Eigenschaft, Kooperationen, die sich als juristische Person oder ARGE zusammenschließen, wobei Tourismus- und Freizeitbetriebe mind. 50 % der Kooperationspartner stellen und auf Basis eines schriftlichen Kooperationsvertrages ein gemeinsames, auf nachhaltige Zusammenarbeit gerichtetes Ziel verfolgen.
Sachliche Voraussetzungen: Eine Kooperation kann unterstützt werden, wenn ein Vorhaben realisiert wird, dass
- im Bereich der Marktpräsenz von touristischen Dienstleistungsbündeln wirkt,
- durch die gemeinsame Nutzung von Einrichtungen Kostenvorteile ermöglicht,
- der Angebots- und Produktentwicklung dient,
- die Qualität der Dienstleistung erhöht und/oder
- leistungsfähige Vertriebssysteme oder einen direkten aktiven Verkauf entstehen lässt.
Weitere Voraussetzungen sind, dass
- die Umsetzung des Vorhabens finanziell gesichert ist und
- die an der Kooperation beteiligten Beherbergungsbetriebe über eine gemeinsame Kapazität von mindestens 500 Betten oder über zumindest 30 % der verfügbaren Betten in der jeweiligen Destination verfügen.