Persönliche Voraussetzungen: KMU-Eigenschaft, physische + juristische Personen + sonstige Gesellschaften des Unternehmensrechts
Sachliche Voraussetzungen: Immaterielle Gründungs- und Startkosten, materielle Kosten (bauliche Maßnahmen, Einrichtung, Erwerb eines Unternehmens)
Der Jungunternehmer muss:
- in den letzten fünf Jahren unselbständig tätig gewesen sein und diese Tätigkeit im Zuge der Gründung/Übernahme aufgeben,
- die notwendigen Qualifikationen aufweisen,
- bei Gründung einer juristischen Person od. sonstigen Gesellschaft des Handelsrechts zumindest mit 25 % beteiligt und zur Geschäftsführung berechtigt sein,
- bei Übernahme einer juristischen Person oder sonstigen Gesellschaft des Handelsrechts mit mehr als 50 % beteiligt und zur Geschäftsführung berechtigt sein,
- Eigenkapital i. H. von zumindest 25 % der Gesamtkosten aufbringen.