TOP-Tourismus Förderung, Teil A, TOP-Investition 2011-2013 Link zur Förderung kopieren

Unterstützung von bestehenden KMUs bei Investitionen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H.
01 515 30-0
oeht@oeht.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 02.11.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Abgeltungspauschale: der Förderungswerber muss nach einer positiven Erledigung seines Ansuchens auf Förderung eines Investitionskredites der ÖHT gemäß Teil A, Punkt 6.3 der TOP-Tourismus-Richtlinien 2007-2013 im Falle einer Nicht-Inanspruchnahme der Förderung eine pauschale Abgeltung der Bearbeitungskosten in Höhe von Euro 5.000,00 an die ÖHT leisten.

Rechtsgrundlage

Richtlinien des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend für die TOP-Tourismus Förderung 2011 - 2013, KMU-Förderungsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Stärkung und qualitative Weiterentwicklung des Tourismusstandortes Österreich

Referenznummer

1000363