Gewährung für jeden Monat, in dem der Schüler/die Schülerin die Schule besucht, in einem Schuljahr jedoch höchstens für zehn Monate, in Verbindung mit einem Praktikum für elf Monate, nach Ablauf des Unterrichtsjahres. Eine Schulfahrtbeihilfe kann auch beantragt werden, wenn im Lehrplan der Schule ein Praktikum verpflichtend vorgesehen ist und die Schüler/innen für einen bestimmten Zeitraum täglich zu diesem Praktikumsort fahren müssen.
Die Schulfahrtbeihilfe beträgt je nach Länge des Schulweges und der Anzahl der Schulbesuchstage 4,4 € bis 39,4 € pro Monat. Für Schüler/innen, die notwendigerweise eine Zweitunterkunft außerhalb des inländischen Hauptwohnortes in der Nähe der Schule bewohnen, besteht Anspruch auf eine Heimfahrtbeihilfe, sofern keine unentgeltliche Beförderung in Anspruch genommen werden kann.
Die Höhe dieser Fahrtenbeihilfe beträgt je nach Entfernung zwischen dem Hauptwohnort im Inland und der Zweitunterkunft zwischen 19 € und 58 € pro Monat. Stehen für den Schul- bzw. Praktikumsbesuch sowie für die Fahrten der Schüler/innen zwischen deren inländischer Wohnung im Hauptwohnort und der Zweitunterkunft am Schul- oder Praktikumsort (bzw. in der Nähe davon) öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung, wird die Schulfahrtbeihilfe anstelle der mtl. Pauschalbeträge ausgehend vom Preis des "Netztickets" für Schüler/innen im jeweiligen Verkehrsverbund ermittelt.
Der Ticketpreis wird um den pauschalen Selbstbehalt (19,60 € ) vermindert und je 1/12 der verbleibenden Kosten pro Anspruchsmonat als Schulfahrtbeihilfe gewährt.