Förderung von Familienberatung Link zur Förderung

Personalkostenzuschüsse für sonstige Rechtsträger des öffentlichen Rechtes und gemeinnützige private Rechtsträger, die kostenlos, nach sachlichen Gesichtspunkten, unter Wahrung der Anonymität der Ratsuchenden und der Verpflichtung zur Gewährleistung der Verschwiegenheit Familienberatung durch qualifiziertes Personal anbieten.

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Non-Profit-Organisationen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundeskanzleramt, Sektion Familie und Jugend, Ref. VI/4/a: Familienberatung und Familienförderung
+43 1 53115-0
familienberatung@bka.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 05.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Keine Bearbeitungsgebühr
  • Auszahlung der Förderungsmittel quartalsweise im März, April, Juli und Dezember
  • Für die Abrechnung und Dokumentation der Beratungstätigkeit ist ein vom Ressort zur Verfügung gestelltes Zeiterfassungs- und Beratungsdokumentationsprogramm zu verwenden.
  • Die Beratungsdaten sind halbjährlich dem Ressort elektronisch und einmal jährlich auch in Papierform zur Verfügung zu stellen.
  • Vor-Ort-Kontrolle, Stichprobenkontrolle der Originalauszahlungsbelege, Rückforderungsgründe und Datenschutzbestimmungen nach ARR und FBFG.

Rechtsgrundlage

FBFG - Familienberatungsförderungsgesetz, Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

15,818 Mio. Euro

Wirkungsziele

Verringerung von familiären Notlagen und Unterstützung von Familien bei der Krisenbewältigung, Vermeidung innerfamiliärer Konflikte bei Trennung und Scheidung

Referenznummer

1000306