Reisekostenzuschuss für Studierende Link zur Förderung

Reisekostenzuschüsse dienen zur Unterstützung der notwendigen Reisekosten von Studienbeihilfenbeziehern, die ein Auslandsstudium betreiben.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Studienbeihilfenbehörde
http://www.stipendium.at

Rechtsgrundlage

Studienförderungsgesetz 1992
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Qualitäts- bzw. kapazitätsorientierte sowie Bologna-Ziele-konforme Erhöhung der Anzahl der Bildungsabschlüsse an Universitäten, Fachhochschulen und Privatuniversitäten.

Referenznummer

1000181