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Oberösterreich
Ziel des Programms ist die Unterstützung der Internationalisierung der Tourismuswirtschaft bzw. die Unterstützung von Kooperationsprojekten von oberösterreichischen Unternehmen aus dem Bereich Tourismus.
Salzburg
Förderungsbeitrag für eine neues Alpenvereinshaus, das der stark gestiegenen Mitgliederzahl des Vereines Rechnung trägt.
Ziel der Förderung ist die Erhaltung der alpinen Schutzhütteninfrastruktur, um die Erlebbarkeit der alpinen Fauna und Flora sowie den Erholungswert der alpinen Naturlandschaft für BesucherInnen weiterhin zu ermöglichen und die Erholungsreserve mit der dazu gehörigen Bewusstseinsbildung erlebbar zu machen.
Gefördert wird die Aufrechterhaltung der alpinen Infrastruktur (Alpine Wege und Steige sowie Schutzhütten) im Schutzgebiet bzw. in unmittelbarer Anbindung für die Besucherlenkung im Nationalparkgebiet.
Vorarlberg
Beihilfen für Maßnahmen zur Schaffung und Verbesserung des Mountainbikeroutennetzes in Vorarlberg und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Mountainbikerouten.
Neu-, Umbau- und Verbesserungsbaumaßnahmen an Rad-Wander-Wege; Investitionsbeiträge an sonstige Träger öffentlichen Rechts bzw. private Rechtsträger
Mit der Förderrichtlinie verfolgt das Land Vorarlberg das Ziel, externe Beratungsleistungen, welche von Gasthäusern in Anspruch genommen werden können, zu unterstützen. Förderungswerber sind kleine Unternehmen, die Mitglied der Wirtschaftskammer Vorarlberg sind.
Steiermark
Unterstützung von bestehenden Gastronomie- und Hotelleriebetrieben für Beratungen von grundlegender Bedeutung (Umstrukturierung, Marktanalyse, betriebswirtschaftliche Durchleuchtung, usw.)
Tirol
Einheitliche Bergwegebeschilderung und Vernetzung von Wanderwegen zur Steigerung der Attraktivität von Wandergebieten und Lenkung der Besucher.
Im Zuge dieser Förderung werden folgende Maßnahmen gefördert: Anlage eines Parkplatzes Anlage eines Rastplatzes Anlage eines Spielplatzes Anlage eines Erlebnisplatzes Anlage eines Teiches Anlage eines Biotops Errichtung von Aussichtsplattformen bzw. Aussichtstürmen Die zu den Maßnahmen erforderliche Bepflanzung
Österreich
Die Förderung wurde von der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (OeHT) abgewickelt. Kosten für Abwicklungsleistungen, die nicht von den eingenommenen Entgelten abgedeckt sind, werden vom BMAW übernommen.
Das Land Salzburg gewährt für die von der ÖHT behafteten Kredite zur Überbrückungsfinanzierung die anfallenden Zinsen in Form eines Zuschusses.