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Salzburg
Im Rahmen der Agenda 21 gestalten Salzburger Gemeinden ihre Zukunft „enkeltauglich“ Wie können wir den Bedürfnissen der heutigen Generation entsprechen, ohne die Chancen künftiger Generationen zu schmälern? Was müssen wir tun, um unseren Enkeln lebenswerte Gemeinden zu hinterlassen? Unter diesen Leitfragen werden gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern Zukunftsperspektiven und Projektideen für eine nachhaltige Entwicklung ausgearbeitet. Immer nach sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten. Gefördert werden Agenda 21 Prozesse sowie Bürgerbeteiligungsprozesse, die im Bundesland Salzburg durchgeführt werden. Ziel ist es, Prozesse und Projekte im Sinne der Agenda 21 zu unterstützen, die vor allem in folgenden Bereichen einen Beitrag leisten: Verbesserung der Zukunftsfähigkeit (Nachhaltigkeit) auf lokaler und regionaler Ebene Aktive und breite Bürgerbeteiligung durch z.B. Teilhabe der Menschen an der Gestaltung der lokalen Lebensräume Als erstes ist ein Agenda 21-Basisprozess zu durchlaufen. Darauf aufbauend können ein Agenda 21-Folgeprozess und ein Agenda 21-Folgeprozess SALZBURG 2050 sowie ein Agenda 21-Umsetzungsprogramm oder ein gemeindeübergreifendes Agenda 21-Themennetzwerke durchgeführt werden. Bei Integration eines Bürgerrats beim Agenda 21-Basisprozess oder beim Agenda 21-Folgeprozess erfolgt eine Zusatzförderung. Details zu den einzelnen Förderschwerpunkten/Prozessen sind der Richtlinie zu entnehmen.
Oberösterreich
Es wird der Ankauf von Grundstücken von Gemeinden im Bereich der aktiven Bodenpolitik unterstützt. Gemäß § 15 (2) Oö. ROG 1994 hat die Gemeinde im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Aufgaben der örtlichen Raumordnung durch privatwirtschaftliche Maßnahmen zu unterstützen (aktive Bodenpolitik). Entsprechend dem voraussehbaren Bedarf ist dabei insbesondere auf die Vorsorge für Wohnungen und für die Ansiedlung von Betrieben Bedacht zu nehmen.
Niederösterreich
Gewährung einer Förderung für NÖ Gemeinden oder NÖ Gemeindeverbände aus dem Titel der „Allgemeinen Bauwirtschaft“ zur Forcierung der Umsetzung von Infrastruktur-Maßnahmen durch die NÖ Gemeinden.
Tirol
Dorferneuerung ist ein Innovations- und Förderprogramm des Landes Tirol für den ländlichen Raum, das gezielt durch Umsetzung von Schlüsselprojekten die nachhaltige Entwicklung in den Gemeinden unterstützt. Durch umfassendes Engagement und Einbindung der GemeindebürgerInnen, andauernde Entwicklungsprozesse und vor allem durch die Realisierung der verschiedensten Dorferneuerungsmaßnahmen (in den Bereichen Infrastruktur, Ortskernrevitalisierung, Baukultur, Kulturlandschaft, Ökologie, Öffentlichkeitsarbeit) werden die Gemeinden mittel- und langfristig geprägt. Seit 2009 ist die Dorferneuerung auch Leitstelle für die Lokale Agenda 21
Österreich
Zuschüsse gemäß Maßnahme 4 des Programms IBW/EFRE & JTF 2021-2027: Die Maßnahme verfolgt eine methodische sowie eine inhaltliche Zielrichtung: Die methodische Zielrichtung sieht die Implementierung einer nachhaltigen integrierten Entwicklung mit städtischem bzw. stadtregionalem Bezug vor. Dabei steht die Verbesserung der notwendigen Entwicklungsprozesse sowie der Koordination unter stadtregionalen Stakeholder:innen im Vordergrund. Diese strategischen und beratenden Aktivitäten werden durch gezielte Investitionen in städtische/stadtregionale Schlüsselprojekte unterstützt. Als inhaltliche Zielrichtung sollen diese Investitionen eine innovationsorientierte Wirtschafts- und Standortentwicklung vorantreiben, Ressourcenschonung stärker etablieren und die Anpassung an den Klimawandel forcieren.
Zuschüsse gemäß Maßnahme 5 des Programms IBW/EFRE & JTF 2021-2027:Die Maßnahme verfolgt eine methodische und eine inhaltliche Zielrichtung, sie sieht die Implementierung einer nachhaltigen integrierten Entwicklung mit entsprechendem regionalen Bezug vor. Der zugrunde liegende methodische Ansatz nennt sich „Von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung“ (engl. Community-Led Local Development, Abk. CLLD). Entsprechend dieses Förderkonzeptes werden Inhalte bottom-up, partizipativ und unter Nutzung des lokalen Wissens und Engagements erarbeitet. Schwerpunktthemen für die inhaltliche Zielrichtung sind Umsetzungen in den Bereichen Stadtumland-kooperation, Klimakrise und Integrierte Standortentwicklung.
Kärnten
Das Leistungsangebot Soziale Dienstleistungen umfasst die nationale Umsetzung der im GAP-Strategieplan 2023-2027 festgelegten Fördermaßnahme „Investitionen in soziale Dienstleistungen (73-11)“.
Vorarlberg
Das Leistungsangebot Soziale Dienstleistungen umfasst die nationale Umsetzung der im GAP-Strategieplan 2023-2027 festgelegten Förderungsmaßnahme "Investitionen in soziale Dienstleistungen (73-11)"
Das Land Vorarlberg unterstützt Vorhaben und Maßnahmen, die geeignet sind, die Attraktivität von Stadt- und Ortskernen als Standorte von Handels- und Dienstleistungsbetrieben zu erhöhen. Gefördert werden die Durchführung von Strategiekonzepten und Studien zur Entwicklung innerörtlicher Handels- und Dienstleistungsstandorte mit dem Ziel einer Verbesserung der Angebotsstruktur oder zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität.
Das Land Oö fördert im Rahmen des Programms Dorf- & Stadtentwicklung die Erneuerung, Weiterentwicklung und Erhaltung der Dörfer und Städte in ihrer Funktion als Wirtschafts-, Wohn-, Erholungs-, Kultur- und Sozialraum. Zu den förderbaren Maßnahmen zählen: Öffentlichkeitsarbeit und Projektmanagement. Moderation und Projektbegleitung. Dorf- & Stadtentwicklungskonzept (Gestaltungs- oder Grünraumkonzept inkl. Planungskosten). Starthilfe für Dorf- & Stadtentwicklungsvereine. Gestaltung von Straßenräumen, Wegen und Plätzen bei komunalen Bauvorhaben und bei solchen Flächen im Privatbesitz, die für den öffentlichen Platz- und Straßenraum wirksam sind. Landschafts- und Grünraumgestaltungen. Dorf- & Stadtentwicklungsprojekte zur Belebung der Ortskerne. Förderung der Sanierung historisch wertvoller Gebäude. Förderwerber sind Gemeinden, Vereine, Pfarren und private Rechtsträger. Förderwerber können physische und juristische Personen sowie Personengesellschaften des bürgerlichen und des Handelsrechtes sein. Sie dürfen nicht mehr als 9 Vollzeitarbeitnehmer am Betriebsstandort beschäftigen und nicht mehr als 3 Betriebsstandorte führen.
Das Land Tirol gewährt den Gemeinden als Träger von Privatrechten gemäß § 38 Abs. 1 Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2021 – SOG 2021, LGBl. Nr. 124/2020 idgF., Zuschüsse zu den Kosten der Ausarbeitung der Entscheidungsgrundlagen für die Erklärung zu charakteristischen Gebäuden, zu den Kosten der Ausarbeitung der Entscheidungsgrundlagen für die Erklärung zu geschützten Zonen oder deren Änderung, sowie für die Öffentlichkeitsarbeit im Sinne des § 2 SOG 2021. Weiters ersetzt das Land Tirol gemäß § 38 Abs. 2 SOG 2021 den Gemeinden jedenfalls 50 %, im Fall von finanzschwachen Gemeinden im Sinn des Abs. 3 75 % der Kosten, bzw. Mehrkosten nach § 35 SOG 2021, die ihnen aus der Gewährung von Förderungen nach diesem Gesetz erwachsen.