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Österreich
Zielsetzung (WAS): Mit dem 1000-Ideen-Programm fördert der FWF völlig neue, gewagte oder besonders originelle Forschungsideen, die außerhalb des aktuellen wissenschaftlichen Verständnisses liegen. Wesentlich ist, dass es Ideen sind, die ein hohes wissenschaftliches und transformatives Potenzial haben, d.h. das herkömmliche Verständnis für den Wissenschaftsbereich in Frage stellen können oder einen unerwartet hohen Fortschritt für den Bereich darstellen können. Zielgruppe (WER): Qualifizierte Forscher:innen – sowohl etablierte als auch Forscher:innen am Beginn ihrer Karriere i. d. R. mit Doktorat –, die an österreichischen Forschungsstätten arbeiten oder arbeiten wollen. Die formale Antragstellung erfolgt durch die österreichische Forschungsstätte: Es besteht keine Begrenzung der Zahl der Anträge, die von einer Forschungsstätte eingebracht werden können. Ein:e Projektleiter:in kann nur an einem Projektantrag beteiligt sein. Eine Antragstellung im 1000-Ideen-Programm ist unabhängig von der Begrenzung der Projektanzahl in anderen FWF-Programmen.
Die Förderung dient dem Zweck eines finanziellen Zuschusses zur 24-Stunden-Betreuung, die es pflegebedürftigen Personen ermöglicht, in ihrem eigenen zu Hause betreut zu werden.
Heiratet die Witwe(der Witwer) wieder, fällt die laufende Witwen(Witwer)pension weg. In diesem Fall besteht Anspruch auf eine Abfertigung in Höhe der 35-fachen Monatspension. Hinweis: Aufgrund der Abfertigung lebt der Anspruch auf Witwen(Witwer)rente frühestens nach 2 ½ Jahren nach dem seinerzeitigen Erlöschen des Anspruches wieder auf.
Bei Wiederverheiratung erlischt die Witwen- bzw. Witwerrente. Dafür gebührt eine Abfertigung in der Höhe des 35-fachen Monatsbetrages der Rente. Wird die neue Ehe durch den Tod der Ehegattin bzw. des Ehegatten, durch Scheidung oder durch Aufhebung aufgelöst, lebt der Anspruch auf die Witwen- bzw. Witwerrente auf Antrag wieder auf, wenn die Ehe nicht aus dem alleinigen oder überwiegenden Verschulden der Witwe bzw. des Witwers aufgelöst worden ist oder bei Nichtigerklärung der Ehe die Witwe bzw. der Witwer als schuldlos anzusehen ist. Hinweis: Aufgrund der Abfertigung lebt der Anspruch auf Witwen bzw. Witwerrente allerdings frühestens nach zweieinhalb Jahren nach dem seinerzeitigen Erlöschen wieder auf.
Einmalige Leistung für Hinterbliebene
Versehrtenrenten können mit Zustimmung des/der Versehrten durch einen einmaligen Kapitalbetrag abgefunden werden. Die Berechnung der Abfindung hat nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu erfolgen. Bei Renten bis zu 25 % MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) erfolgt die Abfindung der Rente zur Gänze. Versehrtenrenten mit einer höheren MdE können zur Gänze oder auch nur teilweise abgefunden werden. Die zweckmäßige Verwendung des Abfindungsbetrages muss gesichert sein. Für bäuerliche Betriebsrenten gilt die Sonderregelung, dass sie nur mit der Hälfte des Kapitalwerts der Rente abgefunden werden dürfen, während die halbe Betriebsrente bis zum Pensionsanfall oder der Betriebsaufgabe weitergewährt wird.
Burgenland
Zuschüsse zur behindertengerechten Adaptierung von Privatfahrzeugen, die zur Erreichung des Arbeitsplatzes benötigt werden. Die behindertengerechte Adaptierung eines PKW im Sinne des § 24 Abs. 1 Z 5 des Burgenländischen Sozialhilfegesetzes 2000 umfasst die Ausstattung mit Automatikgetriebe; die Umrüstung auf Handbetrieb. Für die Adaptierung gemäß Abs. 1 Z 1 und 2 wird jeweils ein Zuschuss in Höhe von bis zu 806 Euro gewährt.
Oberösterreich
Gefördert werden die Errichtung von Wegen oder der Umbau von Wegen, die dem Stand der Technik nicht entsprechen, die Errichtung oder Sanierung von Entwässerungsanlagen, die Durchführung von Gelände gestaltenden Maßnahmen, die Durchführung von ökologischen Maßnahmen sowie die Vermessung und Vermarkung von Grundstücken. Diese Förderung richtet sich an Zusammenlegungs-, Flurbereinigungs- und Agrargemeinschaften sowie Antragsteller nach dem Oö. Bringungsrechtegesetz 1998.
Kärnten
In Kärnten gibt es viele Familien, die es sich nicht leisten können, gemeinsam mit den Kindern auch nur einen kurzen einmaligen Erholungsurlaub in Erwägung zu ziehen. Die Förderaktion Familienurlaub (Unterkunft und Vollpension) richtet sich daher an Familien und alleinerziehende Elternteile mit mindestens einem Kind, insbesondere aber an solche Personen, bei welchen eine gesundheitliche oder soziale Indikation gegeben ist und die sich aus finanziellen Gründen keinen Urlaub leisten können. Die Familie ist die erste und vor allem prägende soziale Gemeinschaft für das Kind und durch den Familienurlaub soll der Zusammenhalt innerhalb der Familie gefestigt werden.
Salzburg
Gemäß § 6 Abs. 2f Z 1c UFG hat die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie nachfolgende Kriterien für die Unterstützung einkommensschwacher Haushalte bei der Umstellung auf ein klimafreundliches Heizungssystem festgelegt. Mit der Festlegung dieser Bedingungen zum Erhalt von Mitteln aus dem Unterstützungsvolumen im Rahmen der Aktion „Sauber Heizen für Alle“ wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine klimafreundliche Technologie bei einkommensschwachen privaten Haushalten unterstützt. Neben der Bundes- und Landesförderung können im Rahmen der Förderungsaktion „Sauber Heizen für Alle“ die umweltrelevanten und förderungsfähigen Kosten bis zur jeweiligen technologiespezifischen Kostenobergrenze gefördert werden. Einreichen können ausschließlich natürliche Personen im Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus. Gefördert werden Leistungen, die ab dem Datum der Genehmigung des Förderungsantrages erbracht wurden. Anträge, bei denen die Heizung vor Genehmigung geliefert wurde, können nicht gefördert werden. Gefördert wird, bei Erfüllung der Voraussetzungen für die Leistungszuerkennung, der Ersatz des fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches Heizungssystem wie Pelletsheizungen Hackgutheizungen Scheitholzheizungen mit Pufferspeicher Anschluss Biomasse Fernwärme (Abwärme) Wärmepumpen.
Im Rahmen von „Schulstartklar!“ werden an Schüler:innen in Mindestsicherungs- bzw. Sozialhilfehaushalten durch die Volkshilfe Solidarität und ihre Partner Gutscheine verteilt. Mit diesen Gutscheinen können in allen LIBRO und PAGRO DISKONT Filialen österreichweit Schulartikel gekauft werden. Finanziert werden die Gutscheine aus Mitteln des Sozialministeriums und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+). Kofinanzierung der Umsetzung des Programms "ESF+ Programm zur Bekämpfung materieller Deprivation 2021-2027" auf Grundlage der VO (EU) 2021/1057 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus
Die Förderung von Initiativen und Projekten zur Forcierung der aktiven, klimafreundlichen, sanften Mobilität; insbesondere des Radfahrens und Zufußgehens sowie des Mobilitätsmanagements mit dem Ziel einen Beitrag zur klima- und umweltfreundlichen Mobilitätswende zu leisten. Wichtige Bereiche sind dabei Information und Bewusstseinsbildung für klimafreundliches und gesundheitsförderndes Mobilitätsverhalten wie z.B. Veranstaltungen und Konferenzen, Informationskampagnen, Informationsmaterialien und Ausstellungen, Schulungen, Aus- und Weiterbildungen mit dem Fokus auf die Förderung aktiver Mobilität und Mobilitätsmanagement.