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Österreich
Zielsetzung (WAS): Mit dem 1000-Ideen-Programm fördert der FWF völlig neue, gewagte oder besonders originelle Forschungsideen, die außerhalb des aktuellen wissenschaftlichen Verständnisses liegen. Wesentlich ist, dass es Ideen sind, die ein hohes wissenschaftliches und transformatives Potenzial haben, d.h. das herkömmliche Verständnis für den Wissenschaftsbereich in Frage stellen können oder einen unerwartet hohen Fortschritt für den Bereich darstellen können. Zielgruppe (WER): Qualifizierte Forscher:innen – sowohl etablierte als auch Forscher:innen am Beginn ihrer Karriere i. d. R. mit Doktorat –, die an österreichischen Forschungsstätten arbeiten oder arbeiten wollen. Die formale Antragstellung erfolgt durch die österreichische Forschungsstätte: Es besteht keine Begrenzung der Zahl der Anträge, die von einer Forschungsstätte eingebracht werden können. Ein:e Projektleiter:in kann nur an einem Projektantrag beteiligt sein. Eine Antragstellung im 1000-Ideen-Programm ist unabhängig von der Begrenzung der Projektanzahl in anderen FWF-Programmen.
Niederösterreich
Mit der Förderung von Abfalltrennbehältern an Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche soll die getrennte Sammlung von Abfällen unterstützt und forciert werden. Gleichzeitig wird bei Kindern und Jugendlichen ein Bewusstsein für die richtige Trennung von Abfällen und die Schonung von Ressourcen gefördert.
Mit der Förderung von Trennbehältern im Öffentlichen Raum soll die Abfalltrennung unterstützt sowie achtloses Wegwerfen von Abfällen in der Natur (Littering) hintangehalten werden.
Salzburg
Das Land ist (neben dem Bund, der Landeshauptstadt Salzburg und dem Tourismusförderungsfonds) zur Deckung allfälliger Betriebsabgänge des Festspielfonds verpflichtet, und zwar in Höhe von 20 vH solcher Betriebsabgänge
Oberösterreich
Ziel der Förderung ist, die Bewirtschaftung von Ackerflächen mit einem Vorkommen besonders schützenswerter Ackerwildkräuter oder deren Etablierung zu unterstützen. Für die Förderung kommen Flächen in Betracht, die von Sachverständigen des Artenschutzprojekts Ackerwildkäuter nach dem Vorkommen oder Entwicklungspotential von bestimmten Arten ausgewählt werden.
Burgenland
Die Maßnahme zielt auf den Aufbau von Netzwerken, Abwicklung von gemeinsamen Forschungsprojekten, Entwicklung von Kooperationen und Synergien zwischen Unternehmen und F&E Zentren mit den Fachhochschulen bzw. diesbezüglichen Forschungsgesellschaften ab. Des Weiteren soll die Infrastruktur für Forschung und Entwicklung ausgebaut werden, um die Voraussetzungen für Forschung und Entwicklung im Burgenland maßgeblich zu verbessern.
Zinsenzuschüsse zu AIK können allein oder in Zusammenhang mit einem Zuschuss für Investitionen (73-01) im Rahmen des "GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027" gewährt werden. Wird ein Zinsenzuschuss zusätzlich zu einem Zuschuss gewährt, liegt eine „zusätzliche nationale Förderung“ iS von Artikel 146 der Verordnung (EU) 2021/2115 vor.
Gefördert werden die Errichtung von Wegen oder der Umbau von Wegen, die dem Stand der Technik nicht entsprechen, die Errichtung oder Sanierung von Entwässerungsanlagen, die Durchführung von Gelände gestaltenden Maßnahmen, die Durchführung von ökologischen Maßnahmen sowie die Vermessung und Vermarkung von Grundstücken. Diese Förderung richtet sich an Zusammenlegungs-, Flurbereinigungs- und Agrargemeinschaften sowie Antragsteller nach dem Oö. Bringungsrechtegesetz 1998.
Es wird der Ankauf von Grundstücken von Gemeinden im Bereich der aktiven Bodenpolitik unterstützt. Gemäß § 15 (2) Oö. ROG 1994 hat die Gemeinde im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Aufgaben der örtlichen Raumordnung durch privatwirtschaftliche Maßnahmen zu unterstützen (aktive Bodenpolitik). Entsprechend dem voraussehbaren Bedarf ist dabei insbesondere auf die Vorsorge für Wohnungen und für die Ansiedlung von Betrieben Bedacht zu nehmen.
Mit dem Ziel einen Beitrag zur Mobilitätswende und zur Erreichung der Klimaziele zu leisten, soll die Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement langfristig in der österreichischen Gesellschaft verankert werden. Im Rahmen dieser Maßnahme werden insbesondere folgende Inhalte gefördert: Initiativen und Projekte zur Forcierung der Aktiven Mobilität und des Mobilitätsmanagements allgemein; Konkrete Initiativen und Projekte, die der Erhöhung des Fuß- und Radverkehrsanteils dienen; Initiativen und Projekte, die die Akzeptanz für und von Maßnahmen für die Aktive Mobilität und das Mobilitätsmanagement steigern. Darunter fallen Aktivitäten aus den Bereichen Information und Bewusstseinsbildung, Aus- und Weiterbildung sowie Kompetenz- und Wissensaufbau für aktives, klimafreundlichen und gesundheitsförderndes Mobilitätsverhalten. Beispielhafte Aktivitäten sind u.a. Veranstaltungen, Konferenzen, Informations- und Mitmach-Kampagnen, Erstellung und Verbreitung von Bildungs- und Informationsmaterialen, Kurse zum Kompetenzaufbau.
Mit diesem Programm soll die Fixierung der angeführten Ziele der Energiestrategie Oberösterreichs wie z.B. Forcierung der Energieeffizienz und Erneuerbare Energie; Höchstmögliche Versorgungssicherheit/-qualität; Beibehalten der Wettbewerbsfähigkeit/Wirtschaftlichkeit von Oberösterreichs Wirtschaft und Haushalten; Unterstützen von Innovation/Standort/Forschung & Entwicklung bis 2030 und Perspektiven bis 2050 für Oberösterreich unter Berücksichtigung der internationalen, europäischen und nationalen Rahmenbedingung, der produktionsintensiven oberösterreichischen Wirtschaftsstruktur und der dafür notwendigen Technologiesprünge, wobei insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit Oberösterreichs gegenüber anderen Industrieregionen und deren energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen sind, unterstützt werden. Einreichen können sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere Gewerbebetriebe oder gleichartige Betriebe Vereine konfessionelle Einrichtungen sowie Gemeinden sowie Organisationen
Mit diesem Programm werden Projekte im Rahmen der beschlossenen Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 unterstützt. Dies beinhaltet etwa Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und des Einsatzes erneuerbarer Energie, den Ausbau von Infrastruktur im Bereich E-Mobilität sowie der Weiterbildung, Forschung und Entwicklung. Förderungen können sowohl von natürlichen als auch von juristischen Personen in Anspruch genommen werden.