Bitte aktivieren Sie JavaScript.
Österreich
Zielsetzung (WAS): Mit dem 1000-Ideen-Programm fördert der FWF völlig neue, gewagte oder besonders originelle Forschungsideen, die außerhalb des aktuellen wissenschaftlichen Verständnisses liegen. Wesentlich ist, dass es Ideen sind, die ein hohes wissenschaftliches und transformatives Potenzial haben, d.h. das herkömmliche Verständnis für den Wissenschaftsbereich in Frage stellen können oder einen unerwartet hohen Fortschritt für den Bereich darstellen können. Zielgruppe (WER): Qualifizierte Forscher:innen – sowohl etablierte als auch Forscher:innen am Beginn ihrer Karriere i. d. R. mit Doktorat –, die an österreichischen Forschungsstätten arbeiten oder arbeiten wollen. Die formale Antragstellung erfolgt durch die österreichische Forschungsstätte: Es besteht keine Begrenzung der Zahl der Anträge, die von einer Forschungsstätte eingebracht werden können. Ein:e Projektleiter:in kann nur an einem Projektantrag beteiligt sein. Eine Antragstellung im 1000-Ideen-Programm ist unabhängig von der Begrenzung der Projektanzahl in anderen FWF-Programmen.
Niederösterreich
Mit der Förderung von Abfalltrennbehältern an Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche soll die getrennte Sammlung von Abfällen unterstützt und forciert werden. Gleichzeitig wird bei Kindern und Jugendlichen ein Bewusstsein für die richtige Trennung von Abfällen und die Schonung von Ressourcen gefördert.
Mit der Förderung von Trennbehältern im Öffentlichen Raum soll die Abfalltrennung unterstützt sowie achtloses Wegwerfen von Abfällen in der Natur (Littering) hintangehalten werden.
Salzburg
Das Land ist (neben dem Bund, der Landeshauptstadt Salzburg und dem Tourismusförderungsfonds) zur Deckung allfälliger Betriebsabgänge des Festspielfonds verpflichtet, und zwar in Höhe von 20 vH solcher Betriebsabgänge
Oberösterreich
Ziel der Förderung ist, die Bewirtschaftung von Ackerflächen mit einem Vorkommen besonders schützenswerter Ackerwildkräuter oder deren Etablierung zu unterstützen. Für die Förderung kommen Flächen in Betracht, die von Sachverständigen des Artenschutzprojekts Ackerwildkäuter nach dem Vorkommen oder Entwicklungspotential von bestimmten Arten ausgewählt werden.
Burgenland
Die Dörfer und die ländlich geprägten Orte im Burgenland sollen in ihrer Eigenart als Wohn-, Arbeits-, und Sozialraum sowie in ihrer eigenständigen Kultur erhalten bleiben, erneuert und weiterentwickelt werden, wobei die Lebensverhältnisse der Ortsbewohnerinnen und Ortsbewohner verbessert werden sollen. Die wirtschaftliche Existenz der Dörfer soll abgesichert, die bauliche und kulturelle Eigenart gewährleistet, die Eigenständigkeit der Dörfer gestärkt und der Abwanderung aus den Dörfern strukturschwacher Räume entgegengewirkt werden. Die bestehenden lokalen Ressourcen sind nachhaltig zu nutzen, abzusichern und weiter zu entwickeln. Dazu zählen neben dem Umgang mit Grund und Boden auch Qualität und Verfügbarkeit von Wasser, Landschaft, Kulturträger, Rohstoffe, lokal vorhandene erneuerbare Energieträger, lokale und regionale Produkte, aber auch Aktivitäten und Leistungspotentiale der Bevölkerung. Weiters sollen Maßnahmen zur Steigerung der Wertschöpfung in Land- und Forstwirtschaft, Tourismus, Wirtschaft und Gewerbe sowie Maßnahmen zur Stärkung der für das Gemeinwohl wichtigen Strukturen und Funktionen wie z. B. Dienstleistungen, Nahversorgung, Regionales Lernen und Soziale Innovation unterstützt werden. Das Dorferneuerungsleitbild soll Impulsgeber für innovative Projekte im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung im Dorf und in der ländlichen Region sein und eine Verbesserung des sozialen Zusammenhalts sowie der Stärkung der regionalen Wirtschaftskreisläufe bewirken.
In der Maßnahme sollen vorbereitende planerische und konkrete infrastrukturelle Vorhaben zur Standortattraktivierung, der Attraktivierung der Öffentlichen Verkehre und des Alltagsradverkehrs gefördert werden, die eine bessere Erreichbarkeit der lokalen, regionalen und überregionalen Zentren im Burgenland, in Ostösterreich und im benachbarten Ausland ermöglichen. In diesem Zusammenhang sind auch Investitionen in die Eisenbahninfrastruktur (Schlüsselprojekte) sowie in Schienensysteme zum automatisierten und autonomen Fahren förderbar.
Im Rahmen der Maßnahme sollen Energie- und Umweltmaßnahmen, die durch Gemeinden im Burgenland umgesetzt werden, unterstützt werden. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zur Verminderung von Belastungen durch Luftschadstoffe und klimarelevante Gase sowie zur Einsparung oder Ersatz von fossilen Energieträgern geleistet werden. Weiters soll die Maßnahme zum Erreichen der Ziele der „Klima & Energie Strategie“ des Landes Burgenland beitragen.
Die Maßnahme umfasst sowohl investive Unterstützungen als auch Softmaßnahmen zur Erhaltung des materiellen und immateriellen kulturellen Erbes. Die künstlerisch-kulturellen Potenziale (Kulturdenkmäler, künstlerische und kulturelle Aktivitäten) sollen gestärkt und verbessert vermarktet werden. Impulse für zeitgenössische kulturelle Innovationen, aber auch das kulturtouristische Angebot im Land sollen unterstützt werden.
Die Mobilitätszentrale Burgenland ist zentrale Ansprechstelle für Information und Beratung für nachhaltige, CO2-schonende Mobilität. Über die regionale Fahrplan- und Tarifauskunft hinaus ist die Mobilitätszentrale die Anlaufstelle zu allen Themen rund um den Öffentlichen Verkehr (ÖV) sowie regionale Servicestelle zum Thema klimaschonende Mobilität und Kompetenzstelle für die Abwicklung von EU-Mobilitätsprojekten. Die Förderung unterstützt die weitere Arbeit der Mobilitätszentrale mit Fokus auf die Aufgaben der Mobilitätsberatung. Zur Impulssetzung soll im Rahmen der Maßnahme in innovative, neue Mobilitätslösungen wie z.B. bedarfsgesteuerte Verkehre (Mikro-ÖV), Sharing Ansätze und der Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben für Gemeinden und Kleinregionen finanziert werden. Diese Angebote können sowohl für die Bevölkerung aber auch für touristische Nutzungen konzipiert werden.
Gefördert werden innovative Klimawandelanpassungsmaßnahmen der Kommunen und weiterer relevanter PartnerInnen, wie z.B. Verbände und Genossenschaften und Gesellschaften mit Beteiligung des Landes Burgenland für den nachhaltigen Umgang mit Regenwasser durch Verdunstung, Versickerung, Rückführung in den natürlichen Wasserkreislauf, etc. (Oberflächenwasser) für die aktive Grundwasser- und Oberflächengewässerbewirtschaftung durch Maßnahmen für koordinierte Entnahme und Dotierung für die Bewässerung im Rahmen der landwirtschaftlichen Nutzung Die Förderung fokussiert insbesondere auf koordinierte Gesamtprojekte, die Maßnahmen für eine umfassende Wasserbewirtschaftung im Sinne integrativer Konzepte für die Oberflächen- und Grundwasserbewirtschaftung sowie dem Wasserbedarf für die Landwirtschaft umsetzen.
Im Burgenland sind für eine koordinierte und gezielte Regionalentwicklung noch Strukturen und Ressourcen notwendig, wobei es hier vor allem um den Aufbau von Netzwerken und aktiven Regionalmaßnahmen geht, damit eine Koordinierungs- und Vermittlerrolle zwischen den Top-Down Impulsen und den Bottom-Up-Aktivitäten der AkteurInnen vor Ort gewährleistet wird. Des Weiteren soll das horizontale und das vertikale Zusammenwirken von AkteurInnen der öffentlichen Hand und der Zivilgesellschaft gefördert werden.