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Österreich
Zielsetzung (WAS): Mit dem 1000-Ideen-Programm fördert der FWF völlig neue, gewagte oder besonders originelle Forschungsideen, die außerhalb des aktuellen wissenschaftlichen Verständnisses liegen. Wesentlich ist, dass es Ideen sind, die ein hohes wissenschaftliches und transformatives Potenzial haben, d.h. das herkömmliche Verständnis für den Wissenschaftsbereich in Frage stellen können oder einen unerwartet hohen Fortschritt für den Bereich darstellen können. Zielgruppe (WER): Qualifizierte Forscher:innen – sowohl etablierte als auch Forscher:innen am Beginn ihrer Karriere i. d. R. mit Doktorat –, die an österreichischen Forschungsstätten arbeiten oder arbeiten wollen. Die formale Antragstellung erfolgt durch die österreichische Forschungsstätte: Es besteht keine Begrenzung der Zahl der Anträge, die von einer Forschungsstätte eingebracht werden können. Ein:e Projektleiter:in kann nur an einem Projektantrag beteiligt sein. Eine Antragstellung im 1000-Ideen-Programm ist unabhängig von der Begrenzung der Projektanzahl in anderen FWF-Programmen.
Salzburg
Das Land ist (neben dem Bund, der Landeshauptstadt Salzburg und dem Tourismusförderungsfonds) zur Deckung allfälliger Betriebsabgänge des Festspielfonds verpflichtet, und zwar in Höhe von 20 vH solcher Betriebsabgänge
Zinsenzuschüsse zu AIK können allein oder in Zusammenhang mit einem Zuschuss für Investitionen (73-01) im Rahmen des "GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027" gewährt werden. Wird ein Zinsenzuschuss zusätzlich zu einem Zuschuss gewährt, liegt eine „zusätzliche nationale Förderung“ iS von Artikel 146 der Verordnung (EU) 2021/2115 vor.
Oberösterreich
Gefördert werden die Errichtung von Wegen oder der Umbau von Wegen, die dem Stand der Technik nicht entsprechen, die Errichtung oder Sanierung von Entwässerungsanlagen, die Durchführung von Gelände gestaltenden Maßnahmen, die Durchführung von ökologischen Maßnahmen sowie die Vermessung und Vermarkung von Grundstücken. Diese Förderung richtet sich an Zusammenlegungs-, Flurbereinigungs- und Agrargemeinschaften sowie Antragsteller nach dem Oö. Bringungsrechtegesetz 1998.
Als neue Schlüsseltechnologie hat Artificial Intelligence (AI) das Potenzial, Wirtschaft und Gesellschaft maßgeblich weiterzuentwickeln. Um dieses Potenzial zu heben und einen Mehrwert für den Wirtschafts- und Forschungsstandort Österreich zu schaffen, bieten aws, FFG und FWF „AI Mission Austria“ an. Forschenden im Bereich der universitären und außeruniversitären Grundlagenforschung stehen beim FWF mehrere Programme im Rahmen der Initiative offen. Ziel ist es, neue Erkenntnisse im Bereich der künstlichen Intelligenz in einem breiten Spektrum an Disziplinen und Richtungen voranzubringen. Für Projekte, die zur Bewältigung von ökologischen Herausforderungen beitragen, stehen unter dem Titel „AI Green“ zusätzliche Fördermittel zur Verfügung. Zielgruppe: Das Förderangebot richtet sich an qualifizierte Forscher:innen aller Fachdisziplinen, die an österreichischen Forschungsstätten arbeiten oder arbeiten wollen und sich mit technologischen Entwicklungen sowie den Auswirkungen und Rahmenbedingungen von künstlicher Intelligenz beschäftigen. Der FWF legt besonderes Augenmerk auf die Förderung von Frauen und Nachwuchswissenschaftler:innen und ermutigt diese daher, in den relevanten Förderangeboten einzureichen. Förderziele: Ziel der Themenförderung ist es, exzellente wissenschaftliche Grundlagenforschung im Bereich der künstlichen Intelligenz zu fördern und dazu beizutragen, Österreich als anerkannten Forschungs- und Innovationsstandort für KI zu positionieren. Die Anträge müssen thematisch dem Gebiet der Erforschung von künstlicher Intelligenz zugeordnet sein. Die Förderinitiative ist disziplinenübergreifend ausgerichtet und will sowohl technische und computerwissenschaftliche Grundlagenforschung als auch Vorhaben im biomedizinischen, natur-, sozial-, kultur- und geisteswissenschaftlichen Bereich sowie künstlerische Forschung unterstützen. Ab 15. November 2023 können im Bereich AI Green Projekte, die sich zum Beispiel mit folgenden Themenbereichen beschäftigen, beantragt werden. Verwendung von AI-Technologien: um den Umweltschutz voranzutreiben, um den Arten- und Naturschutz zu gewährleisten, um dem Klimawandel entgegenzuwirken, um den Ressourceneinsatz zu verringern.
Es wird der Ankauf von Grundstücken von Gemeinden im Bereich der aktiven Bodenpolitik unterstützt. Gemäß § 15 (2) Oö. ROG 1994 hat die Gemeinde im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Aufgaben der örtlichen Raumordnung durch privatwirtschaftliche Maßnahmen zu unterstützen (aktive Bodenpolitik). Entsprechend dem voraussehbaren Bedarf ist dabei insbesondere auf die Vorsorge für Wohnungen und für die Ansiedlung von Betrieben Bedacht zu nehmen.
Die Förderung von Initiativen und Projekten zur Forcierung der aktiven, klimafreundlichen, sanften Mobilität; insbesondere des Radfahrens und Zufußgehens sowie des Mobilitätsmanagements mit dem Ziel einen Beitrag zur klima- und umweltfreundlichen Mobilitätswende zu leisten. Wichtige Bereiche sind dabei Information und Bewusstseinsbildung für klimafreundliches und gesundheitsförderndes Mobilitätsverhalten wie z.B. Veranstaltungen und Konferenzen, Informationskampagnen, Informationsmaterialien und Ausstellungen, Schulungen, Aus- und Weiterbildungen mit dem Fokus auf die Förderung aktiver Mobilität und Mobilitätsmanagement.
Niederösterreich
Gewährung einer Förderung für NÖ Gemeinden oder NÖ Gemeindeverbände aus dem Titel der „Allgemeinen Bauwirtschaft“ zur Forcierung der Umsetzung von Infrastruktur-Maßnahmen durch die NÖ Gemeinden.
Mit diesem Programm soll die Fixierung der angeführten Ziele der Energiestrategie Oberösterreichs wie z.B. Forcierung der Energieeffizienz und Erneuerbare Energie; Höchstmögliche Versorgungssicherheit/-qualität; Beibehalten der Wettbewerbsfähigkeit/Wirtschaftlichkeit von Oberösterreichs Wirtschaft und Haushalten; Unterstützen von Innovation/Standort/Forschung & Entwicklung bis 2030 und Perspektiven bis 2050 für Oberösterreich unter Berücksichtigung der internationalen, europäischen und nationalen Rahmenbedingung, der produktionsintensiven oberösterreichischen Wirtschaftsstruktur und der dafür notwendigen Technologiesprünge, wobei insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit Oberösterreichs gegenüber anderen Industrieregionen und deren energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen sind, unterstützt werden. Einreichen können sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere Gewerbebetriebe oder gleichartige Betriebe Vereine konfessionelle Einrichtungen sowie Gemeinden sowie Organisationen
Mit diesem Programm werden Projekte im Rahmen der beschlossenen Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 unterstützt. Dies beinhaltet etwa Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und des Einsatzes erneuerbarer Energie, den Ausbau von Infrastruktur im Bereich E-Mobilität sowie der Weiterbildung, Forschung und Entwicklung. Förderungen können sowohl von natürlichen als auch von juristischen Personen in Anspruch genommen werden.
Der NÖ Blasmusikverband wurde mit der finanziellen und administrativen Abwicklung der Fördervergabe im Bereich der Förderung des NÖ Blasmusikwesens vom Land Niederösterreich beauftragt. Gefördert werden vereinsmäßig konstituierte Musikkapellen, welche an Konzertwertungen teilnehmen in folgenden Bereichen: Der Anschaffung von Trachten und historischen Uniformen, dem Ankauf von Blas- u. Schlaginstrumenten, der Durchführung von notwendigen Reparaturen am Instrumentenbestand und dem Ankauf von Noten. Weitere Beihilfen/Fördermaßnahmen im Rahmen des Sozialfonds, des Darlehensfonds und im Rahmen von Sonderförderungen sind auf der Homepage des NÖ Blasmusikverbandes ersichtlich.
Zuwendung des Landes insbesondere aus der Feuerschutzsteuer nach Maßgabe des Landesvoranschlages zur Deckung des Personal- und Sachaufwandes des Landesfeuerwehrverbandes